Lungenkrebs-Früherkennung (Fortbildung gemäß § 6 Absatz 3 Nummer 3 LuKrFrühErkV)
Fortbildung zur Lungenkrebs-Früherkennung
Live-Online-Kurs
Lungenkrebs-Früherkennung (Fortbildung gemäß § 6 Absatz 3 Nummer 3 LuKrFrühErkV)
Seit dem 1. Juli 2024 sind Früherkennungsuntersuchungen für Lungenkrebs mittels Niedrigdosis-Computertomographie grundsätzlich zulässig (Lungenkrebs-Früherkennungs-Verordnung). Die Besonderheit dieser Früherkennung besteht darin, dass nicht nur der untersuchende Radiologe, sondern auch überweisende Arztinnen und Ärzte der Fachrichtungen Innere Medizin, Allgemeinmedizin oder Arbeitsmedizin in den Prozess eingebunden werden müssen.
Ab dem 01. April 2026 handelt es sich dabei um eine Früherkennungsleistung der gesetzlichen Krankenkassen.
Im Rahmen der Veranstaltung kann das erforderliche Wissen zur Lungenkrebsfrüherkennung für zuweisende Ärztinnen und Ärzte erworben werden.
